E-Mail-Archivierung Die Notwendigkeit einer Archivierung der elektronischen Post ergibt sich nicht nur aus rechtlichen Grundlagen, die Handels- und Geschäftsbriefe adressierten und heute auch für E-Mail und Fax anzuwenden sind (z.B. §37a HGB, §80 I AktienG, §35a I GmbhG, GoBS). Abzuleiten
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